Grundsätzlich haben bei Arbeitsunfähigkeit alle Arbeitnehmer (also Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Umfang der wöchentlich oder monatlich zu leistenden Arbeitszeit. Voraussetzung ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Dieser gesetzliche Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.