Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Für bis zu sechs Wochen

Grundsätzlich haben bei Arbeitsunfähigkeit alle Arbeitnehmer (also Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen.

Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Umfang der wöchentlich oder monatlich zu leistenden Arbeitszeit. Voraussetzung ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Dieser gesetzliche Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Ursachen der Arbeitsunfähigkeit

Dauer der Entgeltfortzahlung

Höhe der Entgeltfortzahlung

Mitteilung und Nachweispflichten