Die BAHN-BKK bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0{Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0}.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der BAHN-BKK