Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die BAHN-BKK bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0{Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0}.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der BAHN-BKK

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt bzw.{beziehungsweise} überarbeitet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bahn-bkk-geschaeftskunden.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 28 05
Fax: 030 18 527 29 01

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.