Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus und endet folglich grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Dabei wird der Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, nicht eingerechnet, es sei denn,
- der Arbeitnehmer hat die Arbeit an diesem Tag noch nicht aufgenommen oder
- der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit war arbeitsfrei (dies gilt bei Empfängern von gleichbleibendem Monatsentgelt).