01.03.2021
Wie verhält es sich aus steuerlicher Sicht mit den Corona-bedingten Erleichterungen, die aktuell gelten? Antworten darauf gibt eine FAQ-Liste, die das Bundesfinanzministerium in seinem Internet-Angebot zum Download anbietet.
01.03.2021
Noch bis zum 31. März 2021 haben abgabepflichtige Unternehmer Zeit, der Künstlersozialkasse (KSK) Entgelte zu melden, die sie im Jahr 2020 an selbstständige Künstler/Publizisten geleistet haben. Diese Meldung ist die Grundlage für die von der KSK erhobene Künstlersozialabgabe.
01.02.2021
Sie möchten sich bei Ihren Arbeitnehmern für die herausragende Arbeit im letzten Jahr mit einer Sonderzahlung bedanken? Wird diese Einmal- oder Sonderzahlung im ersten Quartal des neuen Jahres ausgezahlt, ist ggf. die sogenannte Märzklausel zu beachten.