01.04.2021
Mit dem in Kraft getretenen Dritten Corona-Steuerhilfegesetz werden zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage werden verschiedene steuerlichen Maßnahmen verlängert bzw. umgesetzt.
01.03.2021
Wie verhält es sich aus steuerlicher Sicht mit den Corona-bedingten Erleichterungen, die aktuell gelten? Antworten darauf gibt eine FAQ-Liste, die das Bundesfinanzministerium in seinem Internet-Angebot zum Download anbietet.
30.03.2021
Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft.