30.09.2024
Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die voraussichtlichen Rechengrößen 2025. Hierbei zu beachten: Ab dem kommenden Jahr gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in allen Sozialversicherungszweigen.
30.09.2024
Ab dem 01.01.2025 gelten bundeseinheitliche Rechengrößen. Während die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung für das DEÜV-Meldeverfahren einen Wegfall der Rechtskreistrennung zum 01.01.2025 vereinbart haben, ergeben sich für die Verfahren zum Nachweis, zur Weiterleitung und zur Abrechnung der Beiträge keine Änderungen zum Jahreswechsel.
17.09.2024
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in ihrer Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens die Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und -übermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-3 SGB IV verabschiedet. Erfahren Sie hier mehr zu den Änderungen.