Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Vergütung, die der Arbeitnehmer normalerweise (ohne Arbeitsunfähigkeit) erhalten hätte.
Alle Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall und bei notwendigen Kuren 100 Prozent ihres Arbeitsentgelts.
Von der Entgeltfortzahlung ausgenommen sind Überstundenvergütungen sowie Aufwandsentschädigungen wie Schmutzzulagen, Fahrkostenerstattungen oder Auslösungen.