Höhe der Entgeltfortzahlung

In der Regel 100 Prozent des Arbeitsentgelts

Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Vergütung, die der Arbeitnehmer normalerweise (ohne Arbeitsunfähigkeit) erhalten hätte.

Alle Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall und bei notwendigen Kuren 100 Prozent ihres Arbeitsentgelts.

Von der Entgeltfortzahlung ausgenommen sind Überstundenvergütungen sowie Aufwandsentschädigungen wie Schmutzzulagen, Fahrkostenerstattungen oder Auslösungen.

Welche Abweichungen kann es geben?

  • Tarifvertrag: Zu den oben genannten gesetzlichen Regelungen kann - auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer - abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht.
  • Vereinbarungen: Durch Betriebs- oder Einzelvereinbarung kann die Höhe der Entgeltfortzahlung allerdings nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers geregelt werden.
  • Kurzarbeit: Fällt die Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise in eine betriebliche Kurzarbeitsperiode, so ist bei der Entgeltfortzahlung von dem gekürzten Arbeitsentgelt auszugehen.

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