Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in ihrer Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26. Juni 2024 die Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und -übermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-3 SGB IV verabschiedet.
Die Änderungen umfassen neben der Aufhebung der Rechtskreistrennung nach Ost und West im Arbeitgeber-Meldeverfahren für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 auch eine Erweiterung des DSAK-Datensatzes. Künftig können sowohl postalisch als auch elektronisch übermittelte SEPA-Basislastschriftmandate im Arbeitgeber-Beitragseinzug über den DSAK widerrufen werden. Bislang war dies nur außerhalb des elektronischen Meldeverfahrens möglich.