Besonderheit: Übergangsbereich (vorher Gleitzone)
Eine gesonderte Regelung gibt es für Beschäftigte, deren regelmäßiges monatliches Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs (520,01 und 2.000 Euro ab 1. Januar 2023) liegt. Bei ihnen wird nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Berechnung zugrunde gelegt, sondern ein reduziertes, das über eine festgelegte Formel berechnet wird. Sie können die Beiträge ganz einfach mit unserem Beitragsrechner für den Übergangsbereich berechnen.
Dieser Bereich zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und dem Einsetzen der vollen Beitragslast auf Arbeitnehmerseite erfasst nun regelmäßige monatliche Entgelte von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro.