Besonderheit: GleitzoneEine gesonderte Regelung gibt es für Beschäftigte, deren regelmäßiges monatliches Entgelt innerhalb der Gleitzone (450,01 und 850 Euro bis 30. Juni 2019) liegt. Bei ihnen wird nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Berechnung zugrunde gelegt, sondern ein reduziertes, das über eine festgelegte Formel berechnet wird. Sie können die Beiträge ganz einfach mit unserem
Gleitzonenrechner
berechnen.
Aus der bisherigen Gleitzone wurde zum 01. Juli 2019 ein sogenannter Übergangsbereich. Dieser Bereich zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und dem Einsetzen der vollen Beitragslast auf Arbeitnehmerseite erfasst nun regelmäßige monatliche Entgelte von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro.