Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie folgende Rechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
- Recht auf Berichtung (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) – dazu gleich mehr
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i.V.m. § 84 SGB X – dazu siehe nächster Punkt
Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) gilt nur sehr eingeschränkt im Bereich der Kranken- und Pflegekassen, insbesondere da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO beruht.
Wir sind grundsätzlich gehalten, Ihnen die erbetenen Informationen über die aufgrund Ihres entsprechenden Antrags eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die DS-GVO sieht allerdings in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO vor, dass dies in jedem Fall spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erfolgen muss. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere zwei Monaten verlängert werden; hierüber unterrichten wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.
Sie haben zudem das Recht, eine uns erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die bereits vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf gilt für die Zukunft. Dies bedeutet, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. Ab dem Widerruf werden wir die Daten nicht weiterverwenden. Über Ihr Widerrufsrecht werden Sie vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis setzen.