Wir verarbeiten in erster Linie personenbezogene Daten und Sozialdaten, die wir von Ihnen selbst erhalten, in dem Sie mit uns in Kontakt treten, Anträge bei uns einreichen, uns Unterlagen übersenden etc.
Zudem verarbeiten wir Daten, die uns von Dritten (z.B. von Arbeitgebern, anderen Sozialversicherungsträgern, von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungserbringern etc.) aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Meldeverfahren oder sonst berechtigt übermittelt werden.
Über die Leistungserbringer wie Krankenhäuser erhalten wir z.B. Abrechnungsdaten über erbrachten Leistungen. Diese personenbezogenen Daten sind für die Abrechnung der Leistungen erforderlich und werden von uns zweckgebunden verarbeitet.
Bestimmte Daten sind etwa für den reibungslosen Ablauf der Versicherung notwendig. Sogenannte meldepflichtige Stellen müssen solche Daten direkt an uns melden. Wer zu den sogenannten meldepflichtigen Stellen gehört, ist gesetzlich geregelt. Beispiele hierfür sind die Arbeitgeber, die Leistungsträger (wie etwa die Agenturen für Arbeit oder die Rentenversicherungsträger).
Auch werden etwa Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellt werden, nach Art. 16 Abs. 2 SGB I an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Auch in diesen Fällen erhalten wir unter Umständen Daten von Ihnen.
Außerdem verarbeiten wir Daten, die wir rechtmäßig direkt bei Dritten über Sie erheben dürfen.
Im System der sozialen Sicherung arbeiten die Leistungsträger (u. a. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft) eng zusammen. Das System zielt darauf ab, dass Versicherte unbürokratisch und bedarfsgerecht von erforderlichen Leistungen profitieren können. Aufgrund der engen Zusammenarbeit können die Träger und Behörden mögliche Unklarheiten oder Zuständigkeitsfragen direkt klären. Wir erheben die Daten dann direkt bei den anderen Leistungsträgern soweit dies gesetzlich zugelassen ist und die Daten für unsere Aufgaben erforderlich sind.
Beispielsweise holen wir im Rahmen von Leistungsansprüchen soweit erforderlich auch Informationen zu Vorerkrankungen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse/Pflegekasse ein. Hierzu sind wir berechtigt und teils verpflichtet (siehe § 304 Abs. 2 SGB V, § 107 Abs. 2 SGB XI). Oder wir erheben z.B. Daten über bewilligte Rehabilitationsmaßnahmen beim Träger der Rentenversicherung oder Daten zu Aufträgen zur Zahlung von Verletztengeld bei der Berufsgenossenschaft. Für den Fall, dass Sie versäumt haben, uns Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, fragen wir ggf. bei anderen Stellen (Einwohnermeldeämter, Rentenversicherungsträger etc.) nach, um Ihre aktuellen Adressdaten zu erhalten.
Unter anderem im Rahmen der Mitgliedergewinnung verarbeiten wir unter den Voraussetzungen des § 284 Abs. 4 Satz 1 SGB V Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen.