Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bis zum Fälligkeitsmonat Mai 2022

Niedrigschwelliges Verfahren

Für Unternehmen und Selbstständige ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen vorübergehend gestundet werden, um sie finanziell zu entlasten.

Verlängerung der erleichterten Stundungsmöglichkeit:

Wir unterstützen Sie gerne weiterhin. Sind Sie immer noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell getroffen und zählen zu einer betroffenen Wirtschaftsbranche? Dann können wir auf Antrag die Beiträge für die Sollmonate Februar bis April 2022 bis zum 26. Mai 2022 zinslos stunden. Die Beiträge müssen zur Fälligkeit Mai (27. Mai 2022) bei der BAHN-BKK wertgestellt sein.

Bitte beachten Sie: Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss Ihr Antrag auf Stundung vor der entsprechenden Fälligkeit bei uns sein. 

Eine weitere Voraussetzung für den Zugang der erleichterten Stundungsmöglichkeit ist, dass die Hilfsmaßnahmen in Form der vereinbarten Wirtschaftshilfen bereits beantragt haben.

Das Einzige, was Sie tun müssen, ist uns hierfür einen einheitlichen Antrag auf Stundung zuzusenden.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag per Post, E-Mail oder Fax an:

BAHN-BKK KompetenzCenter Geschäftskunden
Postfach 15 60 32
03060 Cottbus

Fax: 0180 - 500 900 6
E-Mail: geschaeftskunden@bahn-bkk.de  

Wir stehen Ihnen weiterhin zur Seite
Auch nach Ende der Stundung werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Ihnen optimale, individuelle Zahlungsmodalitäten anbieten zu können. Setzen Sie sich bei Bedarf einfach mit uns in Verbindung.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.