Der GKV-Spitzenverband gestaltet das gesamte Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung entscheidend mit.
Verbindliche Entscheidungen in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zum Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge gibt der GKV-Spitzenverband in Rundschreiben bekannt.