03.06.2024

Rentenversicherung: Minijob wirkt sich aus

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierdurch verlieren sie jedoch verschiedene Vorteile rund um ihre Rentenversicherung. 

Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Beschäftigten in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Arbeitsentgelt einbehält. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent.

Die eingezahlten Versicherungsbeiträge erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch kann sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten bzw. begründet werden.

Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag (die eingangs erwähnten 3,6 %) sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.

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