Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, sondern aus einem bestimmten Anlass gewährt werden. Hierzu zählen z. B. Urlaubsgelder sowie Urlaubsabgeltungen sowie Weihnachtsgelder, zusätzliche Gehälter, Gratifikationen und Gewinnbeteiligungen.
Kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind hingegen
- die Abgeltung bestimmter Aufwendungen des Beschäftigten, die auch im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen,
- Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Beschäftigten hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und monatlich in Anspruch genommen werden können,
- sonstige Sachbezüge oder
- vermögenswirksame Leistungen.
auch wenn diese nicht monatlich gezahlt werden.