Hat der Betrieb im ganzen Kalenderjahr bestanden, besteht Umlagepflicht zur
U1, wenn mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt wurden. Dabei kommt es auf die Beschäftigtenzahl am Monatsersten an.
Ist das Unternehmen erst im letzten Jahr gegründet worden, so besteht im laufenden Jahr Umlagepflicht zur U1, wenn es in der Hälfte der Monate seit Bestehen nicht mehr als 30 Beschäftigte hatte.
Wird ein Unternehmen im laufenden Jahr gegründet, so kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung an. Bei der Betriebseröffnung ist gewissenhaft zu schätzen, ob mehr als die Hälfte der Monate bis zum Jahresende die Grenze von 30 Arbeitnehmern überschritten wird. Wurde die Entwicklung des Unternehmens falsch eingeschätzt, bleibt es dennoch bei der getroffenen Entscheidung. Eine Korrektur für die Vergangenheit gibt es nicht.