Regelmäßig Beschäftigte

Feststellung der Beschäftigtenzahl

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres stellt die BAHN-BKK fest, welche Arbeitgeber für die Dauer dieses Kalenderjahres am Ausgleichsverfahren U1 teilnehmen. Maßgebend sind hierbei die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres. Auch wenn sich im laufenden Jahr die Beschäftigtenzahl erheblich ändert, bleibt es bei dieser Entscheidung.

Der Erstattungsanspruch beginnt mit dem 1. Januar (auch für im alten Jahr eingetretene Fälle von Entgeltfortzahlung) und endet mit dem 31. Dezember (auch für laufende Fälle).

Anzahl der Beschäftigten

Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer mitgerechnet – jedoch mit Einschränkungen:

  • Teilzeitbeschäftigte werden, entsprechend ihrer Arbeitszeit, nicht in vollem Umfang gezählt.
  • Nicht berücksichtigt werden:
    • Auszubildende (hierzu gehören auch Praktikanten und Volontäre),
    • Schwerbehinderte,
    • Hausgewerbetreibende,
    • Heimarbeiter.
    • Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienstende,
    • Arbeitnehmer in Elternzeit,
    • Arbeitnehmer, die Vorruhestandsgeld beziehen,
    • Arbeitnehmer in Altersteilzeit während der Freistellungsphase,
    • Arbeitnehmer während der voll in Anspruch genommenen Pflegezeit.

Mehrere Betriebstätten

Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, so ist die Zahl der Arbeitnehmer in den einzelnen Betrieben zusammenzurechnen. Haupt-, Neben- bzw. Zweigbetriebe zählen zusammen als ein Betrieb. Nicht zusammenzurechnen sind allerdings verschiedene Unternehmen, selbst wenn es eine Identität von Gesellschaftern gibt.

Gründung des Unternehmens

Hat der Betrieb im ganzen Kalenderjahr bestanden, besteht Umlagepflicht zur
U1, wenn mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt wurden. Dabei kommt es auf die Beschäftigtenzahl am Monatsersten an.

Ist das Unternehmen erst im letzten Jahr gegründet worden, so besteht im laufenden Jahr Umlagepflicht zur U1, wenn es in der Hälfte der Monate seit Bestehen nicht mehr als 30 Beschäftigte hatte.

Wird ein Unternehmen im laufenden Jahr gegründet, so kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung an. Bei der Betriebseröffnung ist gewissenhaft zu schätzen, ob mehr als die Hälfte der Monate bis zum Jahresende die Grenze von 30 Arbeitnehmern überschritten wird. Wurde die Entwicklung des Unternehmens falsch eingeschätzt, bleibt es dennoch bei der getroffenen Entscheidung. Eine Korrektur für die Vergangenheit gibt es nicht.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Umlagerechner

Mit dem Online-Umlagerechner der BAHN-BKK finden Sie ganz schnell heraus, ob Ihr Unternehmen an der Umlage U1 bei Krankheit teilnehmen muss.

mehr erfahren