Mindestlohn und Minijobs: Veränderungen verabschiedet

Die Anhebungen des Mindestlohns auf 12,00 Euro und der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520,00 Euro können wie geplant ab Oktober 2022 in Kraft treten. Dies hat der Bundestag am 03. Juni 2022 beschlossen - der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend.

Die jetzt beschlossene Festlegung des Mindestlohns per Gesetz weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 01. Juli 2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum 01. Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12,00 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnten Beschäftigungen aus - die sogenannten Minijobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die monatliche Entgeltgrenze ab 01.10.2022 von derzeit 450,00 Euro auf 520,00 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt zum gleichen Zeitpunkt von 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können - u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen. Für das Inkrafttreten ist die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich.

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