Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Bisher haben Arbeitgeber für diese Arbeitnehmer weiterhin ihren Anteil an den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Im Rahmen der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand entfällt diese Beitragspflicht der Arbeitgeber in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Diese Regelung wurde nicht verlängert.
Folglich müssen Sie die DEÜV-Meldung des beschäftigten Rentners mit dem Beitragsgruppeschlüssel