Flexi-Rente: Wegfall der Befreiung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung bei beschäftigten Rentnern zum 1. Januar 2022

Arbeitnehmer sind in der Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Bisher haben Arbeitgeber für diese Arbeitnehmer weiterhin ihren Anteil an den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Im Rahmen der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand entfällt diese Beitragspflicht der Arbeitgeber in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Diese Regelung wurde nicht verlängert.
 
Folglich müssen Sie die DEÜV-Meldung des beschäftigten Rentners mit dem Beitragsgruppeschlüssel

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zum 31. Dezember 2021 mit dem Abmeldegrund „32“ (Änderung Beitragsgruppenschlüssel) abmelden und zum 1. Januar 2022 mit dem Anmeldegrund „12“ (Änderung Beitragsgruppenschlüssel) und dem neuen Beitragsgruppenschlüssel

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neu anmelden.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.