Hinweis: Nach dem 30.06.2017 sind alle Meldungen mit der hilfsweise verwendeten PGR 101 zu stornieren und mit der PGR 120 abzugeben. Bei allen vorgenannten Ab- und Anmeldungen finden grundsätzlich die Abgabegründe 32 und 12 Anwendung. Die Übergangsregelungen gelten für das Meldeverfahren für Seeleute (PGR 150) mit der Maßgabe, dass hilfsweise die PGR 140 zu verwenden ist.