Büroangestellte, die im PC bei der Terminabstimmung sitzt

Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Damit Sie keine Frist verpassen

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag* des Monats fällig. Da der Monat zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, ist der voraussichtliche Beitrag möglichst genau zu bestimmen. Hierfür sind Faktoren wie Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten, der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze wichtig.

Damit die Einzugsstellen ihren Verpflichtungen bei der Beitragsabführung gerecht werden können, müssen sie bereits zwei volle Tage vor Fälligkeit der Beiträge über die Daten aus den Beitragsnachweisen verfügen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Beitragsnachweise jeweils spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag bis 24.00 Uhr bei uns einreichen.*

Termine für Beitragsnachweise und Fälligkeitstage

Beitragsnachweise 2023Fälligkeitstage 2023
 
(bis jeweils 24.00 Uhr)
Januar
25.
27.
Februar
22.
24.
März
27.
29.
April
24.
26.
Mai
24.
26.
Juni
26.
28.
Juli
25.
27.
August
25.
29.
September
25.
27.
Oktober
25.
27.
November
24.
28.
Dezember
21.
27.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

*Bitte beachten Sie: