Während der Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung) zahlt die Krankenkasse in der Regel Mutterschaftsgeld bis zu einem Betrag von 13 Euro täglich. Frauen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bis zu einem Gesamtbetrag von 210 Euro.
Zum Mutterschaftsgeld hat der Arbeitgeber einen Zuschuss bis zur Höhe des Nettoentgelts zu zahlen. Dabei wird aber immer von einem Mutterschaftsgeld von 13 Euro täglich ausgegangen.
Dieser Zuschuss sowie die darauf entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung werden in voller Höhe erstattet.