Dauerbeitragsnachweise zum 1. Januar 2024 anpassen

Da sich zum Jahreswechsel die Beiträge ändern, denken Sie bitte daran, Ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen. Diesen haben wir vorsorglich zum 31. Dezember 2023 beendet. Übermitteln Sie uns bitte zum Beitragsmonat Januar einen aktualisierten Dauerbeitragsnachweis bis spätestens 25. Januar 2024. Denn als Ihre Einzugsstelle sind wir daran interessiert, dass Ihr Beitragskonto zeitnah mit der richtigen Sollstellung versorgt wird und Ihnen eine unnötige Korrektur der Beiträge erspart bleibt.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Folgende Werte wurden angepasst:

BeitragsgruppeBeitragssatz
Beitrag zur Arbeitsförderung
0010
2,6 Prozent
Insolvenzgeldumlage
0050
0,06 Prozent
Individueller Zusatzbeitrag der BAHN-BKK*
FRZB bzw. PFLZB
2,2 Prozent
Höhe des UmlagesatzesHöhe der Erstattung
U1
2,10 %
Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 50%*
(Wählbarer Erstattungssatz)
U1
3,20 %
Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu 70%*
(Allgemeiner Erstattungssatz)
U2
0,32 %
Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen zu 100%**

Möchten Sie Ihre Beiträge schnell und unkompliziert an uns abführen, nehmen Sie einfach am Lastschriftverfahren teil.

Individueller Zusatzbeitrag