Für Staatsangehörige aus den EU-Staaten, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten keine Beschränkungen für den deutschen Arbeitsmarkt. Personen aus diesen Staaten genießen Freizügigkeit, das heißt, sie benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis.