Krankenversicherung
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber ebenfalls einen Beitragszuschuss. Für dessen Berechnung wird der einheitliche allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der jeweilige kassenindividuelle Zusatzbeitrag angewendet. Der hälftige Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt also 7,3 Prozent + 1,1 Prozent, so dass der steuerfreie Beitragshöchstzuschuss 2024 monatlich 434,71 Euro (2024) (5.175 Euro (2024) x 7,3 Prozent und 5.175 Euro (2024) x 1,1 Prozent) beträgt.
Pflegeversicherung
Auch für die Pflegeversicherung können privat versicherte Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn sie für sich und ihre Angehörigen bei ihrer privaten Pflegeversicherung Vertragsleistungen beanspruchen können, die gleichwertig zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind.
Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt dann monatlich 87,98 Euro. Ausnahme ist das Bundesland Sachsen mit 62,10 Euro. Maximal darf der Arbeitgeber steuerfrei jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zahlen.