Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Weg für internationale Fachkräfte soll Schritt für Schritt einfacher werden. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) setzt Deutschland seit 2023 seinen Weg zum modernen Einwanderungsland konsequent fort: Für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation von außerhalb der EU gibt es zahlreiche rechtliche Erleichterungen.

Das ist neu seit März 2024

Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung
Wer in einem nicht staatlich reglementierten Beruf zwei Jahre praktische Erfahrung hat, kann in Deutschland arbeiten, ohne dass sein Abschluss hier anerkannt werden muss. Er braucht nur einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist. Die Berufsausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Auch ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer kann ausreichen.

Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten
Personen, die nur ein oder zwei Jahre lang den Beruf des Pflegehelfers oder der Pflegeassistentin erlernt haben, können künftig in Deutschland dauerhaft im Gesundheitswesen arbeiten. Bisher war das nur für Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung möglich. Voraussetzung ist eine deutsche Ausbildung zum Pflegehelfer/Pflegeassistenten oder eine ausländische Pflegequalifikation, die in Deutschland anerkannt wurde.

Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
In staatlich reglementierten Berufen, etwa in der Pflege und im Erziehungswesen, gibt es künftig weiterhin die Möglichkeit, schon nach Deutschland einzureisen, bevor der Berufsabschluss hier anerkannt wurde. Diese Möglichkeit wird nun erweitert. Fachkraft und Arbeitgeber schließen dafür eine „Anerkennungspartnerschaft“. Voraussetzung ist eine staatlich anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung im Herkunftsland oder ein Hochschulabschluss. Zusätzlich sind deutsche Sprachkenntnisse notwendig. Zur Anerkennung von reglementierten Berufen sollte man sich individuell beraten lassen, und zwar bei der Hotline "Arbeit und Leben in Deutschland".

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.