Beschäftigen Sie als Arbeitgeber Saisonarbeiter, müssen Sie bei der Einstellung ein gesondertes Kennzeichen für Saisonarbeitnehmer in der Anmeldung übermitteln. Bei versicherungspflichtigen Saisonarbeitnehmern muss in der Anmeldung (Abgabegründe 10 und 40) im Feld KENNZ-Saisonarbeitnehmer ein „J“ gesetzt werden. Wurde eine Anmeldung ohne Kennzeichen oder eine Statusänderung vorgenommen, stornieren Sie diese und geben Sie sie erneut ab.