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Meldefristen

Alles auf einen Blick

Für die Arbeit der Sozialversicherungsträger ist es notwendig, dass Änderungen im Versicherungsverhältnis oder andere melderelevante Daten möglichst zeitnah gemeldet werden.
 
Die Meldungen sind bei der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist – in der Verkehrsbranche also in der Regel bei der BAHN-BKK.
 
Bei Arbeitnehmern, die privat (oder gar nicht) krankenversichert sind, erhält die letzte Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert war, die Meldung. Ist diese nicht bekannt, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen.

Übersicht Meldearten und Meldefristen

MeldeartMeldefrist
 
Sofortmeldung
Spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
 
Anmeldung
Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn
 
Abmeldung
Mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätesten innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung
 
Jahresmeldung
Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zu 15. Februar des Folgejahres
 
Unterbrechungsmeldung
Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
 
Meldung von einmalig gezahltem
Arbeitsentgelt (Sondermeldung)
Mit der folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung
 
GKV- Meldung
Erstmalig mit der Entgeltabrechnung die auf den Beginn des Bezugs weiterer beitragspflichtiger Einnahmen folgt, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Beginn des Bezugs bzw. nach Kenntniserlangung
 
Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
 
Änderungsmeldung
Mit der ersten folgenden Lohn-und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder des Eintritts des meldepflichtigen Tatbestands
 
Stornierungsmeldung
unverzüglich

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

SV-Meldeportal

Nutzen Sie die Software SV-Meldeportal, Sozialversicherung im Internet, zur Übermittlung Ihrer Meldungen.

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