| Meldeart | Meldefrist |
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| Sofortmeldung | Spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses |
| Anmeldung | Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
| Abmeldung | Mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätesten innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung |
| Jahresmeldung | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zu 15. Februar des Folgejahres |
| Unterbrechungsmeldung | Innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
| Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) | Mit der folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung |
| GKV- Meldung | Erstmalig mit der Entgeltabrechnung die auf den Beginn des Bezugs weiterer beitragspflichtiger Einnahmen folgt, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Beginn des Bezugs bzw. nach Kenntniserlangung |
| Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen | Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung |
| Änderungsmeldung | Mit der ersten folgenden Lohn-und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder des Eintritts des meldepflichtigen Tatbestands |
| Stornierungsmeldung | unverzüglich |