Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

    Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01. Juli 2026 angehoben. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.

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