Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01. Juli 2026 angehoben. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.
Grundbetrag
Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.555,00 € auf 1.587,40 €. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag wie folgt:
- Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 585,23 € auf 597,42 €.
- Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 326,04 € auf 332,83 €.
Vollpfändungsgrenze
Die monatliche Vollpfändungsgrenze steigt von 4.766,99 € auf 4.866,30 €.
Hintergrund
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst und richten sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.