Neue Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2025

    Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01. Juli 2025 angehoben. Dies hat zur Folge, dass Schuldner künftig mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen, bevor eine Pfändung einsetzt. Insbesondere Personen mit Unterhaltspflichten profitieren von den erhöhten Freigrenzen.

    Grundbetrag

    Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.491,75 € auf 1.555,00 €. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag wie folgt:

    • Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 561,43 € auf 585,23 €.
    • Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 312,78 € auf 326,04 €.

     

    Vollpfändungsgrenze

    Die monatliche Vollpfändungsgrenze steigt von 4.573,10 € auf 4.766,99 €.

     

    Hintergrund

    Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 01.07. angepasst und richten sich nach der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

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