Höhere Pendlerpauschale ab 2026
Zum 01.01.2026 treten zentrale Änderungen aus dem Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft, die auch mittelständische Unternehmen betreffen. Unter anderem geht es um die Erhöhung der Entfernungspauschale. Diese gilt gleichermaßen für Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer sowie für Autofahrer.
Die Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 0,38 € je Entfernungskilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer, während die ersten 20 Kilometer nur mit 30 Cent vergütet wurden.
Bei einem täglichen Arbeitsweg von 20 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche entstehen künftig 352 € zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (20 km × 220 Tage × 0,08 € = 352 €). Pendler mit nur 10 Kilometern Arbeitsweg können künftig 176 € mehr geltend machen.
Für viele Beschäftigte erhöht sich damit die steuerliche Entlastung; für Arbeitgeber wird das Thema in Gehaltsgesprächen, bei Mobilitätsbudgets und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich relevanter. Wer Fahrtkostenzuschüsse oder Job-Ticket-Modelle anbietet, sollte die steueroptimale Ausgestaltung (Pauschalversteuerung vs. Abzug beim Arbeitnehmer) erneut durchrechnen.