Öffentliche Aufträge: Nur noch bei Tariftreue

    Unternehmer, die öffentliche Aufträge ausführen möchten, müssen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Hintergrund ist das neue Tariftreuegesetz, das seit 1. Mai 2026 gilt.

    Immer auf dem aktuellsten Stand

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!