Mindestausbildungsvergütung 2026
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 berechnet. Danach steigt die Mindestvergütung im Vergleich zu 2025 um 6,2 %.
Für Ausbildungen, die in 2026 beginnen, beträgt die Mindestausbildungsvergütung 724,00 € im ersten, 854,00 € im zweiten, 977,00 € im dritten und 1.014,00 € im vierten Ausbildungsjahr.
Zum Hintergrund: Anfang 2020 wurde eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Azubis eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Die jährliche Festlegung der Mindestausbildungsvergütung erfolgt anhand der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen. Für das zweite Ausbildungsjahr wird dieser Wert um 18 % erhöht, für das dritte um 35 % und für das vierte um 40 %.
Die monatliche Mindestausbildungsvergütung beträgt für Berufsausbildungen, die in 2025 begonnen haben, 682,00 € im ersten Ausbildungsjahr, 805,00 € im zweiten Ausbildungsjahr, 921,00 € im dritten und 955,00 € im vierten Ausbildungsjahr.