Zum 01.01.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € / Stunde (2026: 13,90 €). Ein konkreter Betrag für das Jahr 2028 wurde von der zuständigen Mindestlohnkommission noch nicht beschlossen.

Branchenmindestlöhne

Gegenüber diesem gesetzlichen Mindestlohn greift ein Branchenmindestlohn für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Insoweit darf dann nicht auf einen niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn zurückgegriffen werden. Beim Branchenmindestlohn gelten die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn nicht.

Ein Branchenmindestlohn ist nur die unterste Lohngrenze. In der Regel sehen die Tarifverträge weitere, höhere Lohn- oder Entgeltgruppen vor; je nach Qualifikation, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit. Wer die Voraussetzungen für höhere Lohn- oder Entgeltgruppen erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch höhere Löhne bzw. Entgelte zu, wenn der Tarifvertrag anwendbar ist.

Konsequenzen für Mini- und Midijobs

Da die Minijob-Grenze seit dem 01.10.2022 rechnerisch mit dem Mindestlohn zusammenhängt, kommt es ab 2027 zu einer deutlichen Anhebung der Verdienstgrenze im Minijob: Statt wie bisher 603,00 € monatlich, dürfen Minijobber ab 2027 bis zu 633,00 € im Monat hinzuverdienen.

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