Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer weiterhin 24 Monate

    Am 17.12.2025 hat das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld weiterhin auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2026.

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