Kindergeld: Ab 2027 ohne Antrag
Das Kindergeld soll künftig ohne Antragstellung ausgezahlt werden können. Mit dem Beschluss des Kabinetts will die Bundesregierung bürokratische Hürden für Familien abbauen. Das vereinfachte Verfahren soll im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Umsetzung soll 2027 in zwei Stufen erfolgen
Die Umstellung auf das neue antragslose Kindergeld soll nächstes Jahr in zwei Stufen erfolgen. Die erste Stufe: Ab Frühjahr 2027 soll die Neuerung zunächst für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. Grund dafür ist, dass die relevanten Daten der Familienkasse schon vorliegen.
Die zweite Stufe: Ende 2027 soll dann auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzungen dafür sind aber, dass
- mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
- von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
- mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Die Bekämpfung von Kindergeld-Missbrauch ist für die Bundesregierung wichtig. Deshalb gilt: Das antragslose Kindergeld wird die Regel, sie ersetzt aber nicht die Prüfung des Kindergeldanspruches durch die Familienkasse. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifel am Kindergeldanspruch bleibt es bei der bisherigen Praxis.
Antragsinformationen werden über Datenaustausch ermittelt
Das antragslose Kindergeld soll die bisherige Antragsstellung – nicht die Prüfung des Kindergeldanspruches – ersetzen. Das heißt: Statt über einem Antrag soll die Familienkasse die relevanten Informationen künftig über den Datenaustausch der Verwaltung erhalten. Diese Methode nennt sich Once-Only-Prinzip.
Das Once-Only-Prinzip besagt, dass Bürger und Unternehmen Daten oder Nachweise nur ein einziges Mal bei einer Behörde einreichen müssen. Diese Daten werden datenschutz- und datensicherheitskonform sicher zwischen Behörden ausgetauscht, wodurch erneute Angaben entfallen. Es ist ein Kernkonzept der Digitalisierung, das Bürokratie abbaut, Zeit spart und Prozesse in der Verwaltung beschleunigt.
So vergibt zum Beispiel das Bundeszentralamt für Steuern für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Informationen über die Geburt des Kindes werden vom Standesamt geteilt. Diese werden dann an die die Familienkasse per Datenaustausch automatisch übermittelt.