Gesundheitsreform: Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit
Im September 2025 wurde die FinanzKommission Gesundheit (FKG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren und gleichzeitig eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Am 30.03.2026 wurde ein erster Bericht mit 66 konkreten Empfehlungen vorgelegt.
Zum Hintergrund: Die Analysen der Kommission zeigen eine Finanzierungslücke von rund 15 Milliarden € im Jahr 2027, die ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf etwa 40 Milliarden € ansteigt. Mit der zunehmenden Finanzierungslücke würden zugleich die Beitragssätze steigen, wodurch das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend unter Druck gerät. Für Versicherte und Arbeitgeber ergibt sich eine Mehrbelastung von durchschnittlich rund 260 € im Jahr 2027 bis hin zu etwa 680 € im Jahr 2030, bei einer maximalen Mehrbelastung von 1.440 € jährlich in 2030.
Diese Mehrbelastungen lassen sich vor allem durch den starken Anstieg der Ausgaben erklären. Ausschlaggebend ist dabei insbesondere die Entwicklung von Preisen und Vergütungen im Gesundheitswesen sowie frühere politische Entscheidungen, die in vielen Bereichen vom Grundsatz stabiler Beitragssätze abgewichen sind. Auf der Einnahmenseite besteht zudem eine erhebliche Abhängigkeit von der Lage am Arbeitsmarkt.
Der jetzt vorgelegte Bericht enthält 66 konkrete Empfehlungen mit einem Gesamtvolumen von etwa 42 Milliarden € in 2027 und 64 Milliarden € in 2030. Enthalten sind Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite, die darauf abzielen, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig – ab dem Jahr 2027 – zu stabilisieren