Einstellung aus dem Ausland: Neue Informationspflicht

    Seit dem 01. Januar 2026 müssen Arbeitgeber neue Mitarbeiter aus dem Ausland auf Informations- und Beratungsangebote zu hinweisen. Diese Verpflichtung zielt auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ab. Sie ergibt sich aus dem Aufenthaltsgesetz.

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