Altersvorsorgereform verabschiedet

    Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das so genannte Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet und damit den Weg für eine umfassende Modernisierung der privaten Altersvorsorge frei gemacht. Mit dem neuen Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger ab 2027 renditeorientierter für das Alter vorsorgen können.

    Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

    Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien, sogenannte ETF. Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.

    Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.

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