Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
Um Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten, ergibt sich aus dem Kabinettsbeschluss zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz das Konzept der sogenannten Aktivrente. Die Regelungen zur Aktivrente sollen bereits Anfang 2026 in Kraft treten.
Steuer und Sozialversicherung
Statt das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, ist mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente geplant. Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, soll bis zu 2.000,00 € Arbeitsentgelt monatlich steuerfrei verdienen können, also bis zu 24.000,00 € pro Jahr.
Für den Verdienst soll, anders als im Vorfeld diskutiert, der Progressionsvorbalt nicht gelten, der Hinzuverdienst erhöht also nicht den aktuellen Steuersatz für das übrige Einkommen. Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Entgegen dem sonst Üblichen unterliegt der steuerfreie Lohn jedoch der Sozialversicherungspflicht.
Die Regelung soll mit Erreichen der Regelaltersgrenze greifen. Das bedeutet allerdings auch: Wer etwa 2025 mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte startet, muss bis zur Regelaltersgrenze warten, bis er in den Genuss des Steuervorteils kommt. Entscheidend ist, dass der Hinzuverdienst aus einer abhängigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung kommt. Nach den aktuellen Plänen gibt es den Vorteil also nicht, wenn die Einnahmen z. B. aus selbstständigen Tätigkeiten oder Minijobs stammen.
Weil die Einnahmen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, bleibt es insoweit bei der bisherigen Situation: Bei Arbeiten neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente sowie Erwerbsminderungsrente zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktuell jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.
Arbeiten Mitarbeitende über die Regelaltersgrenze hinaus, müssen die Arbeitgeber weiterhin ihren Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten; für die Arbeitnehmer haben diese keine positiven Auswirkungen. Allerdings können Arbeitnehmer freiwillig auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und dann eigene Beitragsanteile entrichten. In diesen Fällen führen die Rentenbeiträge dazu, dass sich die monatliche Rentenzahlung ab der nächsten Rentenanpassung erhöht.