Wahlerklärung zum Umlagesatz U1
Ein Wechsel zu einem höheren oder geringeren Erstattungssatz ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Die Frist zur Wahl des Umlagesatzes kann im Alltagstrubel schnell einmal untergehen: Wünschen Sie eine Änderung des Erstattungssatzes, ist dies bis spätestens 31. Januar 2025 möglich.
Alternativ finden Sie die Wahlerklärung hier auch als Download.
Sollte Ihre Lohnbuchhaltung extern durchgeführt werden (Abrechnungsbüro, Steuerberater), leiten Sie diese Information einfach weiter oder informieren Sie die Stelle, wenn Sie den Erstattungssatz für 2025 ändern wollen.
Wollen Sie Ihren bisher geltenden Erstattungssatz beibehalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir berücksichtigen den gewählten Erstattungssatz automatisch weiter.