Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen

    Ab dem 9. Oktober 2025 sind  alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöhen und Fehl- oder Betrugsüberweisungen vermeiden soll.

    Die technische Infrastruktur für diese Prüfungen wurde bereits am 5. Oktober 2025, also vier Tage vor dem offiziellen Starttermin, in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt werden VoP-Prüfungen aktiv durchgeführt.

    Von der neuen Regelung betroffen sind alle, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen – unabhängig davon, welches Übermittlungsverfahren oder welche Software dabei genutzt wird.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Überweisungen unsere korrekte Firmierung BAHN-BKK nutzen. Nur so kann Ihre Überweisung auch künftig reibungslos verarbeitet werden.

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