Jahresarbeitsentgeltgrenze
Neue Entscheidungshilfe des GKV-Spitzenverbandes:
Rund um die Feststellung des JAE existieren zahlreiche Besonderheiten, die bislang nicht zusammengefasst und übersichtlich strukturiert zu finden waren. Arbeitgeber konnten daher oftmals nicht sicher sein, ob tatsächlich alle relevanten Regelungen berücksichtigt wurden. Auf diese für die betriebliche Praxis problematische Situation hat der GKV-Spitzenverband reagiert und mit Datum 22. März 2017 eine Entscheidungshilfe veröffentlicht.
Wirkung der Entscheidungshilfe in der Praxis
Die neue Entscheidungshilfe hat für Arbeitgeber empfehlenden Charakter. Zudem soll mit ihrer Hilfe sichergestellt werden, dass von Arbeitgebern und Krankenkassen bei gleichartigen Sachverhalten gleiche Beurteilungen getroffen werden. Unabhängig davon können sich Arbeitgeber bei Unklarheiten selbstverständlich nach wie vor an die Krankenkasse wenden; diese entscheidet dann rechtsverbindlich über die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
JAE-Überschreiter in Elternzeit
Neu mit der Entscheidungshilfe eingeführt wurden konkrete Regelungen für Arbeitnehmer, die vor Inanspruchnahme einer Elternzeit aufgrund der Höhe ihres regelmäßigen JAE krankenversicherungsfrei waren.
Wird während der Elternzeit nicht gearbeitet und die Beschäftigung nach der Elternzeit mit einem JAE über der JAE-Grenze wieder aufgenommen, ändert sich nichts. Es besteht von der Wiederaufnahme der Beschäftigung an Krankenversicherungsfreiheit, wenn bei Wiederaufnahme der Tätigkeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.