Kunstverwerter müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen. Die Künstlersozialabgabe soll auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich auf den Weg gebracht hat.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. Zu dieser Entscheidung gelangte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19. März 2019 (AZ: 9 AZR 362/18).
Stirbt ein Arbeitnehmer, dann haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des noch ausstehenden Urlaubs. Dies haben die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klargestellt. Sie folgen damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und passen ihre Rechtsprechung entsprechend an (BAG – AZ: 9 AZR 45/16).
Ist in einem Tarifvertrag von einer Altersgrenze die Rede, so handelt es sich dabei nicht zwingend um die Regelaltersgrenze. Eine solche Formulierung kann also durchaus andere Konsequenzen nach sich ziehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt (BAG – 9 AZR 564/17).
Wenn es der Tarifvertrag vorsieht, müssen Einmalzahlungen zurückgezahlt werden, sofern Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist auf eigenen Wunsch aus einem Unternehmen ausscheiden. Die Wirksamkeit entsprechender Klauseln in Tarifverträgen hat das Bundesarbeitsgericht jetzt in einem Urteil bestätigt (BAG – AZ: 10 AZR 290/17).
Anfang November 2016 hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der Lohnsteuer unterliegt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die so genannten Mitnahmepauschalen im Rahmen von Reisekostenerstattungen nicht immer steuerfrei sind. Das gelte jedenfalls für private Arbeitgeber.
Legt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg ein, um bei seinem Arzt eine Kontrolle der Blutwerte vornehmen zu lassen, und wird er nach der Behandlung in einen Unfall verwickelt, so handelt es sich nicht um einen Arbeits-Wegeunfall, der Leistungen der Berufsgenossenschaft zur Folge hätte.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, keinen steuerpflichtigen Lohn darstellen. Begründung: Die Arbeitnehmer hätten zwar einen Vorteil von den Fortbildungsmaßnahmen, doch ihr Arbeitgeber habe "ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse" an der Teilnahme seiner Belegschaft.
Richtet ein Unternehmen einen "Firmenlauf" aus, so ist damit zu rechnen, dass nicht "die gesamte Belegschaft" daran teilnehmen wird. Deshalb stehen diejenigen, die sich aktiv betätigt haben, während der Veranstaltung und auch auf den Wegen zur und von dem Ort des Ereignisses unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.