Zum 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter werden, an Weiterbildungen teilzunehmen. Insbesondere sollen sie dafür weitergebildet werden, um dem digitalen Wandel des Arbeitsmarktes qualifiziert begegnen zu können. Waren berufliche Weiterbildungen bisher eher Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten vorbehalten, sollen diese nun für eine breite Zielgruppe gefördert werden – unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße.
Unternehmen und Beschäftigte sollen von den Weiterbildungsmöglichkeiten gleichermaßen profitieren. Die Beschäftigen können individuell gefördert werden, im gleichen Zug unterhält das Unternehmen besser ausgebildete Fachkräfte. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit beauftragt, ein größeres Weiterbildungsangebot zur Verfügung zu stellen, Interessierte zu beraten und auch die Maßnahmen finanziell zu fördern.
Ein weiterer Punkt des Qualifizierungschancengesetzes ist die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent bis zum Jahr 2021. Ab 2022 steigt der Beitrag dann wieder um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent.
Außerdem wird es im Rahmen des Gesetzes einfacher, Arbeitslosengeld I zu beziehen. Bisher war es notwendig, innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Jetzt wurde der Zeitraum verlängert. Innerhalb von 30 Monaten müssen in zwölf Monaten Beiträge gezahlt worden sein.