13.01.2023

Elektronischer Abruf einer Versicherungsnummer

Im Bundesgesetzblatt vom 28. Dezember 2022 wurde das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz  – 8. SGB IV-ÄndG) verkündet.
 
Das Gesetz enthält angesichts der zunehmenden Digitalisierungswege und -möglichkeiten unter anderem zahlreiche Regelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen.
 
Ein Bestandteil ist die Möglichkeit der Abfrage einer Versicherungsnummer (VSNR) über die Deutsche Rentenversicherung Bund.
 
Bislang entstehen bei Krankenkassen nicht unerhebliche Mehraufwände, wenn fehlerhafte Angaben bei der Versicherungsnummer in Meldungen der Arbeitgeber bestehen. Neben der Ermittlung und Feststellung der richtigen Versicherungsnummer des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeber zur Korrektur der Meldung aufgefordert.
 
Zur Reduzierung dieser Aufwände können Arbeitgeber das elektronische Versicherungsnummer -Abfrageverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund zu nutzen.