10.10.2022
Meldeverfahren: Abrufverfahren für Versicherungsnummer
Abrufverfahren für Versicherungsnummer
Spätestens bei der Aufnahme der ersten Beschäftigung vergibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Sozialversicherungsnummer und informiert den Arbeitnehmer hierüber. Dieser legt die Sozialversicherungsnummer dann seinem Arbeitgeber vor. Daneben existiert bereits seit Juli 2016 ein elektronisches Abrufverfahren, über das Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der DRV abrufen können.
Dieses elektronische Abrufverfahren hat sich in der betrieblichen Praxis bewährt und soll daher ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend werden. Hierdurch entfällt gleichzeitig die Vorlagepflicht des Beschäftigten. Zudem wird die Bezeichnung für die Mitteilung der DRV von "Sozialversicherungsausweis" offiziell auf "Versicherungsnummernachweis" geändert.
Reduzierung der Annahmestellen
Der technischen Meldeweg für die elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahren sieht vor, dass die Meldungen aus den Entgeltabrechnungssystemen und maschinellen Ausfüllhilfen auf einen GKV-Kommunikationsserver übertragen werden.
Damit die Daten nicht an jede Krankenkasse einzeln übermittelt werden müssen, wurden Annahmestellen der Krankenkassen geschaffen, die die Meldungen vom GKV-Kommunikationsserver abrufen und weiterverteilen. Die Annahmestellen stellen die technische Richtigkeit fest und prüfen die Meldungen insbesondere darauf, ob sie vollständig sind und nur die zugelassenen Zeichen, Schlüsselzahlen und sonstigen vorgesehenen Angaben enthalten. Dann übermitteln sie die Datenbausteine beziehungsweise Datensätze an die jeweils zuständige Krankenkasse weiter, die dann die inhaltliche Prüfung und Übernahme der Daten vollzieht.
Zur Vereinfachung der Meldeverfahren sieht das Achte SGB IV Änderungsgesetz vor, dass perspektivisch nur noch eine Annahmestelle pro Kassenart zulässig ist. Die Anzahl der Annahmestellen wird jedoch auf dem heutigen Bestand gesichert, sodass es durch die Neuregelung nicht unmittelbar zur Schließung von Annahmestellen kommt.
Zudem wird es den Krankenkassen ermöglicht, die Aufgaben einer Annahmestelle auf einen Kommunikationsserver zu übertragen und so den Weg der Datenweiterleitung um eine weiterverarbeitende Stelle zu reduzieren.