Corona-Virus: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen

Das Corona-Virus stellt eine ernsthafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Auch die Wirtschaft ist betroffen: Viele Unternehmen und Betriebe spüren bereits jetzt Umsatzeinbußen. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirken sich auf die Dienstleistungsbranche - insbesondere auf Logistik, Handel und Gaststätten - sowie auf den Tourismus aus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage nach deutschen Produkten zurück; nationale sowie internationale Lieferketten werden gestört. Die Auswirkungen zeigen sich bereits in Form eines Rückgangs der hiesigen Produktion.
 
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ein breit aufgestelltes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ende der 11. Kalenderwoche einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen vorgestellt. Neben der Flexibilisierung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld sowie der Ausweitung von Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen in Form von vereinfachten Zugangsmöglichkeiten zu Krediten und Bürgschaften werden auch steuerliche Liquiditätshilfen vorgehalten.
 
Unternehmen, die sich trotz der von der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können auch ihre Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen.
 
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