Gesetzentwurf: Gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Mit ihrem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Kindergeld-Missbrauch verstärken, denn diese schädigen die Gemeinschaft auf verschiedene Weise.
 
Durch Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen fehlen dem Staat Gelder, mit denen andere Ausgaben finanziert werden könnten. Zusätzlich entsteht durch illegale Beschäftigungsverhältnisse eine Wettbewerbsverzerrung. Denn die Existenz von Unternehmen, die nach dem Gesetz handeln, wird bedroht durch Unternehmen, die Dienstleistungen durch Schwarzarbeit günstiger anbieten können. Dadurch können legale Arbeitsplätze aus Mangel an Aufträgen verloren gehen. Zusätzlich werden durch illegale Beschäftigungsverhältnisse alle nach dem Gesetz handelnden Arbeitgeber und Beschäftigte zusätzlich belastet, die mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen entstehende Ausfälle begleichen müssen.
 
Aber auch die illegal beschäftigten Personen schädigen sich selbst. Oft arbeiten sie unter schlechten Arbeitsbedingungen und auch Regelungen zum Mindestlohn und Arbeitsschutz werden sehr häufig nicht eingehalten.
 
Um das oben genannte Ziel zu erreichen, wird mit dem neuen Gesetz die Rolle des Zolls weiter gestärkt, um für faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Die zuständige Sondereinheit des Zolls, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, soll zusätzliche Befugnisse erhalten. Sie soll nicht nur – wie bisher – Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

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