Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen gilt aktuell ein steuerlicher Freibetrag von 110 € je Person und Veranstaltung. Bei der Berechnung kommt es auf die Anwesenden, nicht auf die Eingeladenen an. Im Gegensatz zur Freigrenze muss beim Freibetrag von 110 € lediglich der übersteigende Betrag versteuert werden. Das wären bei einer Feier für 120 € je Person 10 €. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.
Wird bei einer Betriebsveranstaltung der Freibetrag von 110 € überschritten, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den über 110 € hinausgehenden Restbetrag besteht jedoch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %.