gedeckter Tisch einer Betriebsweihnachtsfeier

Weihnachtsfeier: Was ist steuer- und beitragspflichtig?

Wenn es um die Planung der Weihnachtsfeier geht, steht Weihnachten eigentlich schon vor der Tür. Termine in Restaurants und Gaststätten werden schon rar. Neben der organisatorischen ist auch an die steuer- und beitragsrechtliche Seite zu denken.

Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen gilt aktuell ein steuerlicher Freibetrag von 110 € je Person und Veranstaltung. Bei der Berechnung kommt es auf die Anwesenden, nicht auf die Eingeladenen an. Im Gegensatz zur Freigrenze muss beim Freibetrag von 110 € lediglich der übersteigende Betrag versteuert werden. Das wären bei einer Feier für 120 € je Person 10 €. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.

Wird bei einer Betriebsveranstaltung der Freibetrag von 110 € überschritten, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den über 110 € hinausgehenden Restbetrag besteht jedoch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %.

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