Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vorgelegt. Denn jährlich müssen die Werte für die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährten Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung an die Preisentwicklung angepasst werden.
Die Werte für die Sachbezüge für Verpflegung werden auf der Grundlage der Verbraucher-Preissteigerung von Juni 2018 zum Juni 2019 für 2020 um 2,8 Prozent auf 258 Euro angehoben, die Werte für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 1,8 Prozent auf 235 Euro.