Die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Vorjahr. Sie basiert auf der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer, der sogenannten Lohnzuwachsrate, die durch das Statistische Bundesamt ermittelt wird.
Im Jahr 2018 beträgt diese bundeseinheitlich 3,12 Prozent und – getrennt berechnet – in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent.