Die Regelungen rund um den Mindestlohn sind immer dann relevant, wenn Arbeitnehmer nur ein geringes Einkommen haben. Und genau hier liegen die Tücken. So ist nicht immer klar, was genau auf den Mindestlohn angerechnet wird. Auch kommt es vor, dass Mindestlohnregeln günstiger für Arbeitnehmer und daher vorranging vor tariflichen Vereinbarungen sind. Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Lag dieser anfangs noch bei 8,50 Euro, so steht Arbeitnehmern zurzeit mindestens ein Stundenlohn von 8,84 Euro zu. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Folgt die Bundesregierung diesem Vorschlag, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 01. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
Daneben gibt es noch etliche Branchen-Mindestlöhne. Sie werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind.
Tipp: Auf der Webseite
www.zoll.de finden Sie unter dem Titel „Übersicht Branchen-Mindestlöhne“ eine Liste der zurzeit gültigen Branchenmindestlöhne.