Einfache Frage – schwere Antwort: Wie viel darf derzeit ein Rentner hinzuverdienen, ohne seine Rente zu schmälern oder gar ganz einzubüßen? Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind sehr großzügig ausgelegt. Doch: Wer nicht aufpasst, kann nicht gewollte Einbußen erleiden.
Das ist der Grundsatz: Wer eine „Vollrente“ vor dem 65. Geburtstag bezieht* (egal, ob mit oder ohne Abschläge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme), der kann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne auch nur einen Euro an Rente einzubüßen. In zwei Monaten im Laufe eines Kalenderjahres dürfen es bis zu 900 Euro sein. Das gilt sowohl für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente als auch einer vorzeitigen Altersrente.
Eine „Alters-Teilrente“ lässt dem Rentner beim Hinzuverdienst durchaus einen wesentlich größeren Spielraum als 450 Euro im Monat. Es gibt sie als 2/3-, 1/2- oder auch 1/3-Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenzen werden bei solchen Renten meist individuell ermittelt, wobei es gesetzliche Mindestwerte gibt. Entscheidend sind hierbei das vor Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt oder aber die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre. (Hierfür kommt es dann unter anderem darauf an, ob der Verdienst in den alten oder den neuen Bundesländern erzielt wurde.)
Kaum bekannt, weil Rentenbescheide einen enormen Umfang haben: Im Rentenbescheid (Anlage 19) ist „für die erste Zeit des Rentenbezugs“ die für die oder den Rentner/in maßgebende Hinzuverdienstgrenze genannt. Aber da die Grenzwerte „dynamisch“ sind, kommen in den folgenden Jahren des Rentenbezugs regelmäßig neue Hinzuverdienstgrenzen zustande. Darüber gibt es aber keine regelmäßigen „Anpassungs“-Mitteilungen der Rentenversicherer. (Siehe letzter Absatz unten.)
Wer beispielsweise in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem Rentenbeginn stets das Durchschnittsentgelt verdient hatte (auf 2016 bezogen macht das 3.063,35 Euro brutto monatlich), für den gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen: