Die Beantragung der Zahlstellennummer ab dem 1. Januar 2018 wird ausschließlich elektronisch und ohne Beteiligung der Krankenkassen durchgeführt.
Für die Beantragung einer Zahlstellennummer benötigt die Zahlstelle zukünftig einen Zugang zur kostenfreien Ausfüllhilfe sv.net. Dort erfasst sie die notwendigen Angaben, welche anschließend durch die ITSG GmbH geprüft werden. Sofern alle Angaben korrekt sind, wird eine Zahlstellennummer vergeben und die Zahlstelle sowohl postalisch als auch elektronisch darüber informiert.
Papiergebundene Anträge, die bei den Krankenkassen bis zum 31. Januar 2018 eingehen, können noch an die ITSG GmbH weitergeleitet werden. Ab dem 1. Februar 2018 werden solche Anträge abgelehnt und auf das elektronische Verfahren verwiesen.
Die Übermittlung von Änderungs- oder Prüfmitteilungen erfolgt weiterhin papiergebunden an die bekannte Adresse der ITSG GmbH.
Im Zuge der Umstellung wurde zudem das Format der Zahlstellendatei überarbeitet. Dabei wurden in dem neuen XML-Datensatz bei den Bestandsdaten die bisher optionalen Felder „Telefonnummer“ und „E-Mail-Adresse“ als Pflichtfelder festgelegt. Sofern diese Felder nicht erfasst wurden, ist eine Befüllung der Felder mit korrekten Werten nicht in allen Fällen durch die ITSG möglich. Es werden dann Standardwerte „+49“ für die Telefonnummer und „unbekannt@local“ für die E-Mail-Adresse in der Zahlstellendatei hinterlegt.